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Reservationen

Während des Umbaus bleiben die Zimmer und Suiten in unserem Hauptgebäude sowie unsere Restaurants, die Bar und Rhein-Terrasse uneingeschränkt geöffnet.
Das Reservationsteam steht Ihnen für Informationen und Reservierungen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Grand  Hotel Les Trois Rois (im Folgenden Les Trois Rois genannt) an  Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt). Sämtliche Offerten und Verträge des Les Trois Rois basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierten Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die vorliegenden Bedingungen den Vertragsbedingungen widersprechen, gehen die Vertragsbedingungen vor.

2. Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser vom Les Trois Rois eine schriftliche Reservationsbestätigung per E-Mail, Fax oder Postverkehr. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung des Les Trois Rois an den Veranstalter zustande und ist für das Les Trois Rois erst mit der schriftlichen Rückbestätigung des Kunden innert der angegebenen Frist verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Les Trois Rois jederzeit berechtigt, von der Offerte zurückzutreten oder bei einer weiteren Anfrage eine verkürzte Entscheidungsfrist (Option) zu verlangen.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1 Das Les Trois Rois verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom Les Trois Rois schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) mit ein.

3.3 Das Les Trois Rois ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Frist werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur fristgerechten Anzahlung nicht nach, ist das Les Trois Rois nach Ansetzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Les Trois Rois für den daraus entstehenden Schaden.

3.4 Sofern keine Anzahlung vom Les Trois Rois verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Veranstalter per Kreditkarte oder bar zu bezahlen. Wird die Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

3.5 Das Les Trois Rois versendet keine Rechnungen ausserhalb der Schweiz. Bei Rechnungsadressen, die nicht in der Schweiz liegen, werden eine 100% Vorauszahlung und eine Kreditkartenautorisation verlangt.

3.6 Preisänderungen durch das Les Trois Rois bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Rücktritt des Les Trois Rois

Ist die vom Les Trois Rois zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom Les Trois Rois nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das Les Trois Rois im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten. Das Les Trois Rois ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Les Trois Rois in der Öffentlichkeit gefährdet oder der Veranstalter gegen die feuerpolizeilichen Regelungen und Sicherheitsvorschriften (Ziffer 20) verstösst.

5. Rücktritt des Veranstalters

Ist es dem Veranstalter infolge höherer Gewalt unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Les Trois Rois für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden. Das Les Trois Rois lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Das Les Trois Rois kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.

6.2 Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Les Trois Rois vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das Les Trois Rois erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.

6.3 Das Les Trois Rois haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkten Schaden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekten Schaden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung von externen Dienstleistungen übernimmt das Les Trois Rois keinerlei Haftung, für die vom Veranstalter bestellte Leistung.

7. Anreise- und Abreisezeiten

7.1 Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12 Uhr zu verlassen.

7.2 Je nach Buchungssituation kann eine späte Abreise ermöglicht werden. Hierfür werden bis 18 Uhr 50% des Zimmerpreises, nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis verrechnet.

7.3 Wird das Zimmer vor 15 Uhr garantiert bezugsbereit gewünscht, ist zusätzlich die vorangehende Nacht zum vollen Preis zu buchen.

8. Leistungen

Das Frühstück kann für CHF 55 pro Person in der Brasserie eingenommen werden. Zusätzlich wird pro Person pro Nacht eine Gast Taxe von CHF 4 verrechnet. Für eine Zimmerlieferung oder den Gepäcktransport bei Gruppen (Porterage) wird eine Gebühr von CHF 10 pro Zimmer verrechnet.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Rauchen in allen unseren Zimmern und Suiten nicht gestattet ist. Für den Fall, dass diese Regel nicht eingehalten wird, behalten wir uns das Recht vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von CHF 300 zu erheben.

9. Gruppenbuchungen und Zimmerkontingente

9.1 Bis spätestens 10 Tage vor Anreise erhält das Les Trois Rois bei Gruppenbuchungen ab 10 Zimmern vom Veranstalter eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • Anreise- und Abreisezeit (Gruppen- oder Einzelanreise)
  • Zahlungskonditionen der Gäste mit Rechnungsadresse
  • Geburtsdatum und Passnummer (bei ausländischen Gästen)

9.2 Im Falle einer Gruppenbuchung ohne Zimmerliste seitens des Veranstalters sind die Hotelzimmer von den Gästen direkt zu buchen und mittels eigener, gültiger Kreditkarte individuell zu garantieren.

9.3 Nach Ablauf der vom Les Trois Rois festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents wieder für den öffentlichen Verkauf freigegeben.

10. Annullierungsbedingungen Hotelzimmer

10.1 Die Absage einer Reservierung von Hotelzimmern muss dem Les Trois Rois möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.

10.2 Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer haben das Les Trois Rois spätestens bis 12 Uhr (Ortszeit) am Anreisetag zu erreichen. Bei einer Stornierung nach 12 Uhr am Anreisetag wird der Zimmerpreis für eine Nacht berechnet. Die Stornierungsgebühren werden in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart. Bei Nichterscheinen (No Show) oder verfrühter Abreise behält sich das Les Trois Rois das Recht vor, die nicht beanspruchten Übernachtungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

10.3 Die Annullierung einer Gruppenbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab 10 Zimmern) hat das Les Trois Rois wie folgt, wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, zu erreichen:

Bis 42 Tage vor Anreise
100% der Zimmernächte können kostenlos storniert werden.

Bis 21 Tage vor Anreise
Bis zu 30% der reservierten Zimmernächte können ohne Kosten storniert werden.

Bis 14 Tage vor Anreise
Bis zu 20% der reservierten Zimmernächte können ohne Kosten storniert werden.

Bis 7 Tage vor Anreise
Bis zu 5% der reservierten Zimmernächte können ohne Kosten storniert werden.

10.4 Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Les Trois Rois und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

10.5 Die Zahlungskonditionen der Gruppenbuchungen sind jeweils dem Vertrag zu entnehmen.

Bankett

11. Raumnutzung/Bewilligung

11.1 Das Les Trois Rois behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Les Trois Rois.

11.2 Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

12. Detailinformationen

12.1 Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses relevanten Angaben wie Menü- und Weinauswahl, Bestuhlung, Tisch- und Saaldekoration, Menüdruck, technische Hilfsmittel, Beschilderungen, Auf- und Abbauten und weitere Details sind dem Les Trois Rois vom Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.

12.2 Ein zeitlicher Ablaufplan wird dem Les Trois Rois vom Veranstalter bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zugestellt.

13. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter hat dem Les Trois Rois die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) möglichst früh mitzuteilen. Kosten bei der Reduktion der Personenzahl werden wie folgt verrechnet:

  • kostenlose Reduktion der Teilnehmerzahl bis 30 Tage vor dem Event.
  • kostenlose Reduktion der Teilnehmerzahl bis 3 Tage vor dem Event von maximal 10% der ursprünglich bestätigten Personenanzahl. Ist die effektive Personenanzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung. Ist die effektive Personenanzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher als die angegebene Garantiezahl, übernimmt das Les Trois Rois keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.

14. Garderobe

Im Rahmen einer Buchung der Salle Belle Epoque für Gesellschaften ab 60 Gästen verrechnen wir aus Sicherheitsgründen eine pauschale Gebühr von CHF 350 pro Tag für die bediente und bewachte Garderobe.

15. Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Les Trois Rois zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.

16. Technische Hilfsmittel

Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Les Trois Rois zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Drittfirmen beschafft, und er haftet für allfällige Schäden und Verluste. Das Les Trois Rois kann nicht für Ansprüche Dritter belangt werden.

17. Nachtzuschläge

Für Veranstaltungen, die bis nach Mitternacht dauern, werden ab 24 Uhr pro Servicemitarbeiter CHF 45 pro Stunde und pro Maître CHF 55 pro Stunde verrechnet.

18. Nachtruhe

Aus Rücksicht auf unsere Hotelübernachtungsgäste verpflichtet sich der Veranstalter, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Musik und Tanz sind bis Mitternacht möglich. Auf- und Abbauarbeiten haben ohne grosse Geräuschentwicklung zu erfolgen, ansonsten behält sich das Les Trois Rois vor, die Arbeiten auf den nächsten Tag zu verschieben.

19. Drucksachen und Medienanzeige

Die Verwendung von Logos/Bildern des Les Trois Rois in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Les Trois Rois berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist für den daraus entstandenen Schaden haftbar.

20. Feuerpolizeiliche Regelungen und Sicherheitsvorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Les Trois Rois, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, das Rauchverbot usw. einzuhalten. Eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Les Trois Rois angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Les Trois Rois jede Haftung ab.

21. Anbringen von Dekorations- und Informationsmaterial

Das Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorherige Einverständnis des Les Trois Rois. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem Les Trois Rois daraus entstehenden Schaden.

22. Annullierung des Anlasses durch den Veranstalter

22.1 Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Les Trois Rois frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden. Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bis spätestens 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin, werden keine Kosten erhoben.

22.2 Bei Absagen ab 59 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden die Bereitstellungskosten und folgende Annullationspauschalen des zu erwartenden Rechnungsbetrages dem Veranstalter in Rechnung gestellt (berechnet nach der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Teilnehmerzahl):

Absagen 59 bis 30 Tage im Voraus
100% der Saalmiete und 25% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung (ohne Getränke).

Absagen 29 bis 14 Tage im Voraus
100% der Saalmiete und 50% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung (ohne Getränke).

Absagen 13 bis 0 Tage im Voraus
100% der Saalmiete, zuzüglich 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung (ohne Getränke). Die im Voraus erbrachte Leistung des Les Trois Rois ist in jedem Fall zu bezahlen.

Das Les Trois Rois behält sich vertragliche Abänderungen der Annullationsfristen vor.

23. Rechnungsstellung

23.1 Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zulasten des Veranstalters. Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist dies dem Les Trois Rois vor der Veranstaltung mitzuteilen.

23.2 Der Veranstalter wird für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Teilnehmer belangt.

24. Besondere Bedingungen in unseren Restaurants & der Bar

(Umfasst Reservationen für Brasserie, Brunch sowie Champagner-Brunch, Afternoon Tea, die Bar und für das Cheval Blanc by Peter Knogl)

24.1 Brasserie Les Trois Rois

Reservationen für bis zu 3 Personen können kostenfrei storniert werden. Für Reservationen ab 4 Personen kann bis zu 24 Stunden vor Reservationsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Nichterscheinen oder einer zu späten Stornierung behalten wir uns vor, CHF 100 pro Personen zu berechnen. Leider stehen nur beschränkte Fensterplätze zur Verfügung, weshalb wir keinen Fensterplatz bestätigen können. Dafür bitten wir um Verständnis.

24.2. Brunch und Champagner-Brunch

Reservationen für unseren Brunch können bis zu 48 Stunden vor Reservationsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Nichterscheinen oder einer zu späten Stornierung behalten wir uns vor, CHF 150 pro Person zu berechnen.

24.3 Afternoon Tea und Cocktail Experience

Reservationen für unseren Afternoon Tea oder unsere Cocktail Experience können bis zu 24 Stunden vor Reservationsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Nichterscheinen erlauben wir uns, CHF 75 (Afternoon Tea) beziehungsweise CHF 149 (Cocktail Experience) pro Person zu berechnen.

24.4. Cheval Blanc by Peter Knogl

Tischreservationen in unserem Restaurant Cheval Blanc können bis zu 48 Stunden vor Reservationsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Nichterscheinen oder einer zu späten Stornierung behalten wir uns vor, CHF 250 pro Person in Rechnung zu stellen.

25. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich das Schweizer Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.